Flugstreik: Welche Rechte hast du und was tun?
Streik. Das Wort, das kein Reisender am Abflugtag hören will. Dein Flug ist gestrichen, der Schalter verwaist, die App zeigt nur eine nichtssagende Entschuldigungsformel. Was jetzt? Und vor allem: Was steht dir zu?
Die Antwort hängt davon ab, wer streikt. Das macht einen riesigen Unterschied.
Streik der eigenen Airline oder ATC-Streik: Warum das entscheidend ist
Die EU-Fluggastrechteverordnung EU261/2004 schützt dich bei Flugausfällen und Verspätungen. Aber sie kennt eine wichtige Ausnahme: außergewöhnliche Umstände.
Streikt das Personal der Airline selbst, also Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenpersonal, gilt das in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Der Europäische Gerichtshof hat das mehrfach bestätigt. Du kannst dann zusätzlich zur Rückerstattung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro verlangen, je nach Flugdistanz.
Anders sieht es beim Fluglotsen-Streik aus. Ein ATC-Streik (Air Traffic Control) liegt außerhalb des Einflussbereichs der Airline. Das ist ein außergewöhnlicher Umstand. Die Entschädigungspflicht entfällt.
Kurz gesagt: Streikt Ryanair-Personal, zahlt Ryanair. Streiken die Fluglotsen in Frankreich, zahlt niemand eine Entschädigung.
Wichtig dabei: Die Airline muss beweisen, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Nicht du.
Mehr dazu, wie EU261 im Detail funktioniert: Flugverspätung und Entschädigung nach EU261.
Was muss die Airline trotzdem leisten?
Auch wenn kein Entschädigungsanspruch besteht, gibt es Leistungen, die die Airline immer erbringen muss. Das vergessen viele.
Betreuungsleistungen sind Pflicht. Bei Flugausfall ab einer Wartezeit von zwei Stunden (Kurzstrecke) oder drei Stunden (Langstrecke) muss die Airline dir anbieten:
- Mahlzeiten und Erfrischungen
- Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
- Hotelunterbringung, wenn eine Übernachtung notwendig wird
- Transfer zwischen Flughafen und Hotel
Das gilt unabhängig davon, ob Streik oder Sturm der Grund ist. Außergewöhnliche Umstände befreien die Airline nur von der Entschädigungspflicht, nicht von der Betreuungspflicht.
Alle Belege aufheben. Jede Quittung. Jede Ausgabe. Du kannst diese Kosten im Nachhinein bei der Airline einfordern, wenn sie dir nicht spontan geholfen hat.
Rückerstattung und Umbuchung: Deine Basis-Rechte
Hier gilt eine klare Regel: Bei einem gestrichenen Flug hast du immer das Recht auf volle Rückerstattung. Immer. Auch bei außergewöhnlichen Umständen.
Die Airline muss dir innerhalb von 7 Tagen den vollen Ticketpreis zurückzahlen. Nicht in Gutscheinen. Nicht in Miles. In Geld.
Wenn die Airline dir einen Voucher anbietet, musst du diesen nicht akzeptieren. Du kannst ausdrücklich Barzahlung verlangen. Das ist dein Recht nach EU-Recht.
Alternativ zur Rückerstattung hast du auch das Recht auf eine Umbuchung. Die Airline muss eine zumutbare Alternative anbieten. Wenn sie das nicht kann oder das Angebot inakzeptabel ist, hast du wieder das volle Rückerstattungsrecht.
Die offizielle Rechtsgrundlage findest du beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, das seine Beratung kostenlos anbietet.
Tipp: Wenn du flexibel bist und deinen Flug neu planen musst, hilft dir Zercy beim schnellen Umbuchen deiner Route.
Was sofort tun, wenn dein Flug gestrichen wird?
Schnell handeln lohnt sich. Das hier solltest du sofort erledigen:
1. Screenshot machen. Belege den Flugausfall mit einem Screenshot der App oder Webseite. Zeitstempel ist wichtig.
2. Alle Ausgaben dokumentieren. Jede Mahlzeit, jedes Taxi, jede Übernachtung. Belege aufheben.
3. Schriftlich bei der Airline einreichen. Nicht telefonisch. Per E-Mail oder über das offizielle Formular der Airline. So hast du einen Nachweis.
4. Frist setzen. Gib der Airline 14 Tage für eine Antwort. Danach kannst du weitere Schritte einleiten.
5. Bei Nicht-Reaktion: EVZ einschalten. Das Europäische Verbraucherzentrum vermittelt kostenlos zwischen dir und der Airline. Besonders hilfreich bei grenzüberschreitenden EU-Flügen.
Wenn du eine Reiseversicherung hast, prüf jetzt die Bedingungen. Manche Policen decken Streik als Reiserücktrittsgrund ab, andere explizit nicht. Die Unterschiede sind erheblich. Was wirklich sinnvoll ist, liest du in unserem Artikel: Reiseversicherung: Was lohnt sich wirklich?
Häufige Fragen zum Flugstreik
Bekomme ich immer Entschädigung bei einem Streik?
Nein. Nur wenn das eigene Personal der Airline streikt. Bei Fluglotsen-Streiks oder anderen externen Ursachen greift der Ausnahmetatbestand der außergewöhnlichen Umstände.
Was passiert, wenn die Airline keinen Ersatzflug anbietet?
Du hast das Recht auf volle Rückerstattung des Ticketpreises. Kein Gutschein muss akzeptiert werden.
Muss ich einen Voucher annehmen?
Nein. Du kannst jederzeit auf Barzahlung (Überweisung) bestehen. Ein Voucher gilt nur, wenn du ihn freiwillig annimmst.
Wer hilft mir kostenlos, wenn die Airline nicht reagiert?
Das Europäische Verbraucherzentrum bietet kostenlose Beratung und Vermittlung an. Erreichbar unter evz.de.
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