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Reisetipps

Zugverspätung in Europa: Deine Rechte und wie du Geld zurückbekommst

25. Mai 2026 · 7 min Lesezeit

Der Zug kommt nicht. Oder zu spät. Oder gar nicht. Das passiert in Europa öfter als es sein sollte. Die gute Nachricht: Es gibt eine EU-Verordnung die dir bei Verspätungen Geld zurückgibt. Die schlechte: Die meisten Reisenden wissen nicht, dass sie Anspruch haben.

Dieser Guide erklärt die EU-Fahrgastrechte-Verordnung 1371/2007 und wie du die Entschädigung wirklich bekommst.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Zugverspätung in Europa?

Die EU-Verordnung 1371/2007 legt klare Mindestsätze fest.

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof: Du hast Anspruch auf 25 Prozent des gezahlten Ticketpreises.

Ab 120 Minuten Verspätung: Du hast Anspruch auf 50 Prozent des gezahlten Ticketpreises.

Beispiel: Ticket Berlin-München für 80 Euro, 2 Stunden Verspätung = 40 Euro Entschädigung.

Wichtig: Das gilt für den tatsächlichen Ankunftszeitpunkt, nicht den Abfahrtszeitpunkt. Wenn dein Zug 70 Minuten Verspätung hat, unterwegs aber aufholt und mit 55 Minuten Verspätung ankommt, kriegst du 25 Prozent. Wenn er mit 65 Minuten Verspätung ankommt, auch 25 Prozent. Erst ab 120 Minuten Ankunftsverspätung gibt es 50 Prozent.

Offizielle Informationen dazu gibt es bei der Bundesnetzagentur für Deutschland und auf der EU-Passagierrechte-Seite.

Wann gilt das Recht auf Entschädigung nicht?

Höhere Gewalt. Die klassische Ausnahme. Bei Naturkatastrophen, extremen Wettereignissen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen kann die Bahn die Entschädigung verweigern.

Nahverkehr. Die EU-Verordnung gilt nicht automatisch für alle Züge. S-Bahnen, Regionalzüge und U-Bahnen können von manchen Ländern ausgenommen sein. In Deutschland gilt die Verordnung für alle Fernzüge (IC, ICE, EC) aber nicht für Regionalzüge und S-Bahn (die werden über das Allgemeine Eisenbahngesetz und AVB der DB geregelt, mit teilweise abweichenden Regelungen).

Internationale Züge die außerhalb der EU starten. Wenn du von der Schweiz nach Deutschland fährst: Check ob schweizerisches oder EU-Recht gilt.

Wie beantragst du die Entschädigung bei DB, SNCF und anderen Bahnen?

Deutsche Bahn (DB): Die einfachste Methode: Online über das DB Fahrgastrechte-Portal oder via DB-App. Du brauchst dein Ticket und den Fahrtverlauf (welche Verbindung, welche Verspätung). Antrag direkt nach der Fahrt stellen. Frist: 1 Jahr ab Reisetag. Erstattung als DB-Gutschein oder auf dein Konto.

SNCF (Frankreich): Online via Formulaire de réclamation SNCF oder am Bahnhof. Tipp: In Frankreich ist das Verfahren oft bürokratischer als in Deutschland.

Renfe (Spanien): Über die offizielle Renfe-Website oder am Schalter. Renfe hat oft automatische Entschädigung bei häufigen Verspätungen auf bestimmten Strecken (Hochgeschwindigkeitszüge).

Eurostar, Thalys, TGV international: Eigene Verfahren, meistens online, manchmal mit Formular am Schalter.

Mehr zum Thema Bahnreisen in Europa: der Nachtzüge Europa Guide und der Bahn vs. Flieger Europa Vergleich 2026.

Was steht dir außerdem bei langer Verspätung zu?

Neben der Entschädigung haben Bahnunternehmen weitere Pflichten.

Bei Verspätung über 60 Minuten: Du kannst die Fahrt abbrechen und erhältst den vollen Ticketpreis zurück (wenn die Reise ihren Zweck verloren hat).

Betreuungsleistungen: Ab 60 Minuten Verspätung: Mahlzeiten und Getränke (wenn verfügbar und im Verhältnis zur Wartezeit). Bei Übernachtungsnotwendigkeit: Unterkunft. Das ist in der Praxis oft schwierig durchzusetzen, aber der Anspruch besteht.

Verpasste Anschlüsse: Wenn du durch die Verspätung deines ersten Zuges einen gebuchten Anschlusszug verpasst: Die Bahn muss dich umbuchen und für eventuelle Mehrkosten aufkommen.


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Häufige Fragen

Wie lange hast du Zeit um Entschädigung bei Zugverspätung zu beantragen?

In Deutschland gilt eine Frist von 1 Jahr ab dem Reisetag. In anderen EU-Ländern variiert das zwischen 1 und 5 Jahren. Trotzdem: je früher desto besser. Die Verspätung ist im System noch frisch und Beweise sind leichter beizubringen.

Was tun wenn die Bahn die Entschädigung ablehnt?

In Deutschland gibt es die söp (Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr) als kostenlose Schlichtungsstelle. Die DB ist Mitglied. Das Verfahren dauert meist 4 bis 8 Wochen. Alternativ: Klage beim Amtsgericht. Bei Beträgen unter 500 Euro ist das Mahnverfahren oft einfacher.

Gilt EU261 auch für Züge oder nur für Flüge?

EU261 gilt ausschließlich für Flüge. Für Züge gilt die EU-Verordnung 1371/2007. Ähnlicher Aufbau, aber andere Höhen (25 und 50 Prozent statt 250 bis 600 Euro Pauschale) und andere Ausnahmen. Beide Verordnungen sind Mindeststandards, Bahnen können darüber hinausgehen.

Wann lohnt sich Bahn statt Flieger in Europa?

Auf Strecken bis 4 bis 5 Stunden Bahnfahrzeit (z.B. Berlin-Amsterdam, Paris-Barcelona mit TGV, Wien-München) ist die Bahn oft die bessere Wahl. Kein Flughafen-Chaos, Stadtmitte zu Stadtmitte, kein Gepäckstress. Mehr dazu im Bahn vs. Flieger Europa Vergleich.


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