Flug annulliert: Deine Rechte nach EU261 erklärt
Dein Flug ist gestrichen. Nicht verschoben. Nicht verspätet. Gestrichen. Die Airline schickt eine kurze E-Mail, manchmal nur eine SMS, und du stehst da mit einem gebuchten Urlaub und keinem Flug mehr.
Was jetzt? Du hast Rechte. Konkrete, eingeklagte Rechte. Bis zu 600 Euro Entschädigung, je nach Strecke. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt das klar. Dieser Artikel erklärt, wann du Anspruch hast, wann nicht, und wie du das Geld tatsächlich bekommst.
Wann hast du nach EU261 Anspruch auf Entschädigung?
Grundvoraussetzung: Die Annullierung muss von der Airline kommen. Nicht von dir, nicht vom Wetter, nicht von einer Naturkatastrophe.
Anspruch hast du wenn:
- Die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert
- Der Flug in der EU startet oder ein EU-Flughafen die Destination ist (EU-Airline)
- Du ein gültiges Ticket hattest und eingecheckt warst oder eingecheckt hättest werden können
Die Entschädigungshöhe hängt von der Strecke ab:
- Bis 1.500 km: 250 Euro
- 1.500 bis 3.500 km innerhalb der EU: 400 Euro
- Über 3.500 km: 600 Euro
Bei sehr kurzfristiger Annullierung (weniger als 7 Tage vor Abflug) und wenn die Airline dir ein alternatives Flugzeug mit ähnlichen Zeiten anbietet, kann die Entschädigung um 50 Prozent reduziert werden.
Die vollständige Verordnung findest du auf der offiziellen EU-Seite zu Fluggastrechten.
Wann gibt es keine Entschädigung?
Das ist der entscheidende Punkt, den viele nicht kennen.
Außergewöhnliche Umstände schließen die Entschädigung aus. Aber: Was gilt als außergewöhnlich?
Kein Anspruch bei echten Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, extremer Sturm), politischen Instabilitäten oder Flughafensperrungen durch staatliche Stellen.
Anspruch besteht aber trotzdem bei:
- Technischen Defekten am Flugzeug (außer sehr seltene, unvorhersehbare Defekte)
- Streik des Airline-Personals (Piloten, Kabinenpersonal)
- Überbuchtung / Yield-Management-Fehler der Airline
- Fehlender Besatzung aufgrund von Airline-internen Umplanungen
Wetter: Sturm am Zielort ist oft außergewöhnlich. Sturm, den die Airline drei Tage vorher kannte und trotzdem nicht umgeplant hat, kann ein Anspruch begründen. Das prüfen Gerichte im Einzelfall.
Wie forderst du die Entschädigung ein?
Schritt 1: Direkt bei der Airline beantragen. Schreib eine formelle E-Mail an den Kundenservice. Betreff: “Entschädigungsanspruch EU-Verordnung 261/2004, Flug [Flugnummer], [Datum]”. Füge deine Buchungsbestätigung bei. Setze eine 6-Wochen-Frist.
Schritt 2: Wenn die Airline ablehnt oder nicht antwortet. In Deutschland kannst du dich an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Kostenlos, bindendes Verfahren für Airlines die Mitglied sind.
Schritt 3: Flugrecht-Portal einschalten. AirHelp, EUclaim oder Flightright übernehmen die gesamte Kommunikation und den Rechtsstreit. Kosten: 25 bis 35 Prozent der Entschädigung. Bei 600 Euro bleiben dir ca. 400 Euro. Dafür tust du selbst nichts außer ein Formular ausfüllen.
Verjährungsfrist: In Deutschland 3 Jahre. Also keine Panik wenn du den Zettel nicht sofort parat hast.
Mehr zu deinen Rechten bei verwandten Themen: Flugverspätung: Was dir zusteht und Flugstreik: Was du jetzt tun kannst.
Was steht dir noch zu, wenn der Flug gestrichen wird?
Neben der Entschädigung hat die Airline noch weitere Pflichten.
Betreuungsleistungen ab 2 Stunden Wartezeit (kürzere Strecken) bis 4 Stunden (lange Strecken): Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten. Rechnung aufheben. Das ist erstattungsfähig.
Rückerstattung oder Umbuchung: Du kannst wählen. Entweder der volle Ticketpreis wird erstattet, oder die Airline bucht dich auf den nächstmöglichen Flug um. Diese Wahl liegt bei dir, nicht bei der Airline.
Übernachtungskosten: Wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag geht, muss die Airline ein Hotel zahlen plus Transfer. Im Notfall buchst du selbst, Rechnung aufheben, nachher einfordern. Halte die Kosten reasonable. Ein 5-Sterne-Hotel wird nicht akzeptiert.
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Häufige Fragen
Wie lange hast du Zeit, die Entschädigung einzufordern?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab dem Flugdatum. In anderen EU-Ländern variiert das zwischen 2 und 6 Jahren. Warte nicht zu lang. Je früher du die Unterlagen einreichst, desto einfacher ist die Dokumentation. Alle Bordkarten, E-Mails und Belege aufbewahren.
Was passiert wenn du über eine Drittanbieter-Plattform gebucht hast?
Deine Rechte nach EU261 richten sich gegen die ausführende Airline, nicht gegen den Buchungsportalbetreiber. Egal ob du via Booking.com, Kayak oder direkt gebucht hast. Der Vertrag mit der Airline ist entscheidend. Wende dich direkt an die Airline für die EU261-Entschädigung.
Wann lohnt sich ein Flugrecht-Portal wie AirHelp?
Wenn du keinen Stress willst, die Airline abgelehnt hat oder das eine Klage erfordert. Die 25 bis 35 Prozent Provision sind für viele den Aufwand wert. Bei einem klaren Anspruch von 600 Euro: lieber selbst anfragen, wenn du 30 Minuten investieren kannst. Portal lohnt sich besonders bei komplizierten Fällen oder kleinen Streckenlängen.
Welche Flüge fallen nicht unter EU261?
Privatflüge, Charter ohne Ticketkauf, Flüge die außerhalb der EU starten (wenn die Airline keine EU-Airline ist) und Flüge die von Nicht-EU-Airlines von Nicht-EU-Flughäfen betrieben werden. Auch Flüge bei bewaffneten Konflikten oder Seuchensperrungen sind ausgeschlossen.
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